INFORMATIONEN ZUM SCHULBETRIEB

ABSENZEN

  1. Als Entschuldigungsgründe für Absenzen gelten insbesondere:
    1. Krankheit oder Unfall
    2. Todesfall in der Familie
    3. Erfüllung gesetzlicher Pflichten
    4. auswärtige Arbeit, wenn zufolge der Entfernung des Arbeitsorts der Schulbesuch nicht zugemutet werden kann, jedoch höchstens während zwei Schultagen pro Semester.
  2. Arbeitsbelastung im Betrieb ist kein Grund für eine Schulabsenz.
  3. Berufslernende haben sich mittels Absenz-Formular innerhalb von zwei Schulwochen zu entschuldigen. Das Formular muss durch den gesetzlichen Vertreter und Berufsbildner*in unterschrieben werden. Das unterzeichnete Formular ist der Klassenlehrperson unaufgefordert vorzulegen. Bei amtlichen Aufgeboten reicht das Vorzeigen des Aufgebots.
  4. Wird die Entschuldigung nicht innert der nächsten zwei Schulwochen vorgelegt, gilt die Absenz als unentschuldigt und zieht eine Busse nach sich. Verspätet eingereichte Entschuldigungen werden nicht angenommen, sie gelten als unentschuldigt.
  5. Wer aus gesundheitlichen Gründen den Sportunterricht nicht aktiv besuchen kann, hat sich mit einem unterzeichneten Absenz-Formular bei der Klassenlehrperson zu entschuldigen.
  6. Fehlt ein Berufslernender mehr als zwei Mal nacheinander im Sportunterricht, so muss der Klassenlehrperson zusätzlich ein Arztzeugnis vorgelegt werden. Ansonsten gelten die weiteren Sport-Absenzen als unentschuldigt und ziehen eine Busse nach sich.
  7. Entschuldigte und unentschuldigte Absenzen werden ins Semesterzeugnis eingetragen. Ausnahmen bilden amtliche Aufgebote, diese sind nicht zeugnisrelevant.

URLAUBSGESUCH

  1. Berufslernende können höchstens während zwei Schultagen pro Schuljahr vom Unterricht für private Anlässe beurlaubt werden.
  2. Der Urlaub muss mittels Absenz-Formular spätestens zwei Wochen vor dem gewünschten Datum beim Klassenlehrer beantragt werden. Die Klassenlehrperson prüft die Einhaltung der formellen Bedingungen und gibt den Entscheid dem Berufslernenden unverzüglich bekannt.

VERSPÄTETES EINTREFFEN

  1. Erscheint ein Berufslernender zu spät zum Unterricht, wird dies vermerkt. Beim dritten verspäteten Eintreffen pro Schuljahr wird eine Busse von Fr. 20.- ausgestellt.
  2. Im Wiederholungsfall können die Massnahmen verschärft werden.

DISZIPLINARMASSNAHMEN

Gestützt auf das Gesetz über die Berufs- und Weiterbildung GBW und der Verordnung über die Berufs- und Weiterbildung VBW können folgende Disziplinarmassnahmen ergriffen werden:

  1. Schriftlicher Verweis
  2. Bussen für unentschuldigte Absenzen CHF 10.- pro Lektion
  3. Bussen für 3-mal pro Schuljahr zu spätes Erscheinen im Unterricht CHF 20.
  4. Bussen je nach Schwere des Vergehens bis zu CHF 100.- für:
    1. Persönlichkeits- oder Ehrverletzungen
    2. Unerlaubte Verwendung von Mobiles und anderen technischen Geräten
    3. Mobbing
    4. Rassistische und extremistische Äusserungen oder Handlungen
    5. Mutwillige Sachbeschädigung
    6. Littering
    7. Alle anderen Verstösse gegen die Hausordnung
  5. Verpflichtung zu einer erzieherisch sinnvollen Tätigkeit von höchstens 8 Stunden pro Woche während der Freizeit
  6. vorbeugender Ausschluss von besonderen Schulveranstaltungen, wie insbesondere Lagern oder Projektwochen
  7. Schriftliche Androhung der Wegweisung von der Schule
  8. Befristete Wegweisung bis zu 6 Wochen von der Schule (§22 GBW Abs 1)
  9. Antrag an das Departement Bildung, Kultur und Sport zur Wegweisung von der Schule (§22 GBW Abs 2)

Es können mehrere Disziplinarmassnahmen miteinander verbunden werden. Zivil- und strafrechtliche Konsequenzen bleiben vorbehalten.

VERWENDUNG VON BUSSGELDERN

Am BWZ werden die Bussengelder im Sinne der Verordnung über die Berufs- und Weiterbildung VBW für folgende Möglichkeiten eingesetzt:

  1. Veranstaltungen für Berufslernenden
  2. Exkursionen
  3. Unterstützung von gemeinnützigen Zwecken mit Bezug zum BWZ
  4. Gesundheits- und Kulturförderung von Berufslernenden
  5. Krisenintervention bei Berufslernenden
  6. Belohnung von ausserordentlichen schulischen Leistungen von Berufslernenden
  7. Beteiligung von internen oder externen Infrastrukturprojekten im Interesse der Berufslernenden

SCHUL- UND HAUSORDNUNG

Am BWZ pflegen wir einen Umgang, welcher von Anstand, Höflichkeit, Toleranz und gegenseitiger Rücksichtnahme geprägt ist. Dazu müssen wir uns alle an die Schul- und Hausordnung halten!

Schul- und Hausordnung BWZ

ADRESSÄNDERUNGEN

Adressänderung werden von den Lernenden dirket in der Djooze-App eingetragen.

NOTEN

Für jedes Semester wird ein Zeugnis ausgestellt, eine Zeugnisnote setzt sich aus mindestens drei Einzelnoten zusammen.

Lernende haben über das Djooze-App in ihre aktuellen Semester-Noten und Zeugnisse Einblick. Lernende können den Zugang für ihre Berufsbildner*innen und Eltern freigeben. Ungenügende Noten müssen von den Berufsbildner*innen nicht unterzeichnet werden.