Für alle zwei-, drei- und vierjährigen Berufslehren gilt ein einheitlicher Lehrvertrag. Die Erfassung des Lehrvertrags erfolgt online. Mit der Erfassung des Online-Lehrvertrags ist der Berufslernende gleichzeitig am BWZ angemeldet.
Der Lehrvertrag ist beim zuständigen Kanton einzureichen. Der Berufslernende muss zusätzlich mittels Formular am BWZ angemeldet werden. Die Anmeldung an eine Berufsmaturitätsschule muss an die entsprechende BM-Schule direkt erfolgen.